SiGeKo
Wir sind Ihr Partner für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Unsere Leistungsphasen:
Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche mit einem hohen Anteil von Unfallursachen, die bis in die Planungsphase zurückverfolgt werden können. Darüber hinaus birgt jede Baumaßnahme besondere Gefahren in sich. Die Verhältnisse auf der Baustelle ändern sich ständig.
Wir haben uns gleich von Anfang an mit dieser neuen Materie auseinandergesetzt, entsprechende Lehrgänge besucht und erfolgreich abgeschlossen. Seit 1999 sind wir bei zahlreichen Objekten als SiGeKo bestellt. Von unserem Büro wurden unter anderem für
Industriebauten • Hallenbauten • Supermärkte • Krankenhäuser und Kliniken • größere Wohnbauprojekte • Einfamilienhäuser • Tiefbau • Breitbandausbau • Brücken • Tunnel • Abbruch und Rückbau • Kraftwerke
die notwendigen Leistungen erfolgreich erbracht.
Zu unseren Vertragspartnern gehören neben zahlreichen Städten, Kommunen und Landkreisen auch kirchliche Organisationen und national und international tätige Unternehmen.
Über uns
Die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG wurde zum 1. Juli 1998 in deutsches Recht umgesetzt. Seit Anfang 1999 sind wir im SIGEKO-Bereich tätig.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
Bei Interesse, kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Nach § 3 BaustellV ist ein SiGe-Koordinator erforderlich, wenn:
Nach § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung erforderlich, wenn:
Der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) ist die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.
Nach § 3 Abs. 2 + 3 BaustellV ist ein SIGEPLAN erforderlich, wenn:
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeplan) zu erstellen, der u.a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannten “Unterlage” an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.
In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.
Der SiGeKo hat eine beratende Funktion und ist, sofern nicht anders vereinbart, auf der Baustelle nicht weisungsbefugt.
FUCHS SiGeKo & Arbeitssicherheit GmbH
Hauptsitz:
Allerheiligenstraße 13
77855 Achern
Fon 07841-4481
Niederlassung Rhein-Neckar:
Lindenstraße 17
69469 Weinheim
kontakt@fuchs-sigeko.de
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Weitere Informationen zur Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Mit dem Betreten unserer Website erklärst du dich mit der Speicherung dieser Daten einverstanden