Brandschutz

Wir bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen im Bereich Brandschutz an.

Ihr Partner für Brandschutz – ob auf Baustellen oder im Bestand

Das können wir für Sie tun:

  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • VwV Brandverhütungsschau
  • Brandschutztechnische Beratungen
  • Brandschutztechnische Gebäudeprüfungen
  • Fachbauleitung Brandschutz (§45 Abs. 2 LBO )
  • Erstellung von Feuerwehrplänen gem. DIN 14095
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Zimmerfluchtpläne für Hotels (MBeVO) und Schulen gem. DIN ISO 23601
  • Bestuhlungs- und Rettungspläne gem. Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Erstellung von Feuerwehrlaufkarten für Brandmeldeanlagen gem. DIN 14675
  • Erstellung der Brandschutzordnung gem. DIN 14096 Teil A bis C
  • Durchführung Brandschutzunterweisungen
  • Brandschutzbeauftragte in Unternehmen
  • Ausbildung von Mitarbeitern wie z.B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sammelplatzleiter

 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Regelleistungen:

  • Prüfung der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
  • Mitwirkung bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

 

Optionale Leistungen:

  • Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt-und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
  • Mitwirken bei feststellen der Eignung vorgelegter Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise von ungeregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation
  • Kontrolle und Prüfung der Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Bauteile und Baustoffe sowie die Dokumentation der Abnahmeberichte

Die Brandverhütungsschau (BVS) dient dem Erkennen von Gefahren, die zu einem Brand führen können oder im Brandfall entstehen, sowie der Vorbereitung zur Gefahrenabwehr. Bei der BVS liegt daher der Schwerpunkt der Überprüfung in der nutzungsabhängigen Beurteilung bestehender Gebäude. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bei der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet und bei einem Brand die Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.

Aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VWV-Brandverhütungsschau) muss in baulichen Anlagen, welche durch ihre Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine größere Personenzahl gefährdet ist, in einem zeitlichen Abstand von maximal 5 Jahren eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden.

Die Brandverhütungsschau ist Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige herangezogen werden, die an der Brandverhütungsschau teilnehmen oder diese im Auftrag der Baurechtsbehörde durchführen.

Unternehmen haben die Auflagen einen Brandschutzbeauftragten zu stellen. Doch dies ist meist sehr schwer umsetzbar, da oft die Kapazitäten in den einzelnen Unternehmen und das Interesse der einzelnen Mitarbeiter fehlen und/oder die Qualifikation nicht ausreichen. Sie müssen keinen Mitarbeiter dazu verpflichten. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie! Ihr Unternehmen ist mit unserer Dienstleistung rundum brandschutztechnisch abgesichert und wird regelmäßig von uns überprüft.

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